Aktuelle Betriebsprüfungen zeigen, dass das Vorliegen einer Verfahrensdokumentation zum neuen Prüfungsschwerpunkt durch die Finanzbehörden aufgewertet wurde. Fehlt im Unternehmen eine Verfahrungsdokumentation oder ist sie fehlerhaft, drohen bei der nächsten Betriebsprüfung Hinzuschätzungen von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze. Die Verfahrensdokumentation wird für die digitalen Geschäftsprozesse daher bedeutsamer.

Die Verfahrensdokumentation dient dem Nachweis, dass die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) eingehalten werden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Aus Gründen der Tax Compliance und damit einhergehender Risikominimierung kann ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer beauftragt werden, der eine gutachterliche Stellungnahme zur erstellten Verfahrensdokumentation und der Implementierung der DMS-Lösung abgibt.

Wie prüft ein Wirtschaftsprüfer Ihr Dokumentenmanagementsystem (DMS) und welche interessanten Lösungsansätze gibt es für Ihr Unternehmen gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft? Welche Mehrwerte können sich für Sie ergeben, wenn ein Wirtschaftsprüfer einbezogen wird und ist eine Prüfung zwingend erforderlich?

Unser Experte Markus Olbring, Geschäftsführer der comdatis it-consulting GmbH & Co. KG, gibt Ihnen in 30 Minuten einen Überblick aus der Praxis.

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